Erster Infoabend | 8. Dezember 2022 |
Zweiter Infoabend | 9. Februar 2023 |
Schuleinschreibung | 14. März 2023 |
Erster Schultag | 12. September 2023 |
Im Jahr vor der Einschulung ist Ihr Kind „Vorschulkind“. Die Veränderungen, die mit der Einschulung einhergehen, werden von gewaltigen Gefühlen begleitet und stellen Kinder vor neue Herausforderungen.
Dies kann Vorfreude entfachen, Lust auf Neues machen, aber auch Ängste auslösen. Wichtig ist uns deshalb, die Kinder bereits im Vorschuljahr gut zu begleiten. Wir wollen diese Zeit gemeinsam mit Eltern und Kindergärten nutzen, um diesen wichtigen Übergang bestmöglich vorzubereiten.
Kooperation Schule und Kindergarten
Eine Lehrkraft unserer Schule besucht während der Vorschulzeit die Vorschulkinder in den Kindergärten Reutti, Finningen und Holzschwang. Im Juni/Juli kommen die Vorschüler dann gemeinsam mit ihren Erzieherinnen in die Schule. Hier lernen sie das Schulgebäude, den Pausenhof, Lehrer, Schüler und Unterricht kennen, so dass sie sich hier bis zum ersten Schultag schon auskennen.
Auch Vorschulkinder, die einen anderen Kindergarten besuchen oder die neu in unseren Schulsprengel ziehen, sind herzlich eingeladen, an den Vorschultreffen teilzunehmen. Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung!
Zwei Infoabende für Eltern von Vorschulkindern
Zu Beginn der Vorschulzeit machen sich viele Eltern Gedanken, was sie noch tun können, um ihr Kind gut auf die Schule vorzubereiten. Dazu wollen wir Ihnen an unserem Elternabend
„Wie bereite ich mein Kind auf die Schule vor?“
vielfältige Möglichkeiten aufzeigen. Wir werden ihnen spielerische Übungsformen zum mathematischen Lernen und zur phonologischen Bewusstheit vorstellen und zum Thema „Schulfähigkeit“ informieren. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen. Dieser Elternabend findet im späten Herbst statt. Den betreffenden Eltern geht rechtzeitig eine Einladung zu.
Im Februar laden wir die Eltern der Vorschulkinder zu einem weiteren Infoabend ein:
„Mein Kind kommt in die Schule“
An diesem Abend haben Sie die Möglichkeit, das Lernen und Arbeiten, sowie den schulischen Alltag in der Grundschule, speziell in der Flexiblen Eingangsstufe kennenzulernen. Außerdem werden wir Sie über die Modalitäten der Schulanmeldung informieren und Ihre Fragen beantworten. Zu Fragen der Schulwegsicherheit informiert Sie ein Vertreter der Polizeiinspektion Neu-Ulm.
Rechtliche Regelungen zur Einschulung
Schulpflicht
Mit Beginn des nächsten Schuljahres werden alle Kinder schulpflichtig
- die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden,
- die im Vorjahr zurückgestellt wurden,
- die im Vorjahr im Einschulungskorridor Juli/August/September sechs Jahre alt geworden sind und noch nicht die Schule besuchen.
Zurückstellung
Schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Darüber entscheidet – nach Rücksprache mit den Eltern und der Erzieherin – die Schulleitung. Sollten Sie eine Zurückstellung erwägen, nehmen Sie bitte so bald wie möglich Kontakt zu uns auf!
Einschulungskorridor
Bei Kindern, die im Juli, August und September sechs Jahre alt werden, können die Erziehungsberechtigten entscheiden, dass das Kind erst ein Schuljahr später eingeschult werden soll. Der Gesetzgeber sieht dafür folgendes verbindliche Procedere vor: Die „Korridor-Kinder“ durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 GrSO). Das heißt, dass die Kinder an den Vorschulangeboten von Kindergarten und Schule teilnehmen, Eltern mit ihrem Kind zur Schuleinschreibung kommen und an der Schuleingangsuntersuchung des Gesundheitsamtes teilnehmen.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Danach entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind im kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.
Wollen die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben, müssen sie uns das bis spätestens 10. April 2020 schriftlich mitteilen. Geben sie zu diesem Termin keine Erklärung ab, wird das Kind zum kommenden Schuljahr eingeschult.
Vorzeitige Einschulung
Kinder, die im Oktober, November und Dezember sechs Jahre alt werden, können auf formlosen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden. Für die Aufnahme von Kindern, die erst im neuen Jahr sechs Jahre alt werden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Unabhängig davon, ob Sie den Einschulungskorridor in Anspruch nehmen oder eine Zurückstellung Ihres Kindes beantragen: Sie müssen mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung kommen. Sollten die dort gewonnenen Erkenntnisse nicht ausreichen, laden wir Ihr Kind zusätzlich zu einem Schulspiel in die Schule ein.
Einschulung ja oder nein?
Sollten Sie Fragen zu Einschulung, vorzeitiger Einschulung, Einschulungskorridor oder Zurückstellung haben oder unsicher sein, ob Ihr Kind im kommenden Herbst tatsächlich eingeschult werden soll, wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die Schulleitung!
Mit allen Kindern, bei denen eine Zurückstellung oder eine vorzeitige Einschulung zur Debatte steht, veranstalten wir ein „Schulspiel“ – möglichst noch vor dem Einschreibetermin. Bei diesem Schulspiel handelt es sich um einen etwas längeren Schnupperunterricht, bei dem wir die Kinder gezielter beobachten. Danach besprechen wir mit Ihnen unsere Einschätzung.
Hier finden Sie ein Antragsformular für Ihren Antrag auf Zurückstellung bzw. vorzeitige Einschulung.
Auf die Basis kommt es an!
Vorschulkinder bringen sehr unterschiedliche Lernvoraussetzungen mit, die sich auf schulisches Lernen auswirken – und dabei geht es natürlich nicht um bereits erworbenes schulisches Wissen.
Früher sprach man von der „Schulreife“ eines Kindes und ging davon aus, dass dieser Reifungsprozess in der Person des Kindes liegt und im Wesentlichen ohne äußere Einwirkung abläuft. Der neuere Begriff „Schulfähigkeit“ geht von einem Zusammenspiel der Komponenten Elternhaus, Schule und Kind aus, die sich wechselseitig beeinflussen, also stützen oder auch hemmen können. So kann der Schulstart trotz ungünstiger Voraussetzungen erfolgreich verlaufen, wenn diese aufgefangen werden durch förderliche Bedingungen an anderer Stelle.
Uns ist es wichtig, die Kinder von Anfang an gut zu begleiten und ihnen die Förderung zukommen zu lassen, die sie brauchen. Das kann auch bedeuten, dass wir eine Testung des Kindes empfehlen, um einen möglichen Förderbedarf zu ermitteln. Testungen finden in der Regel am Förderzentrum in Pfuhl statt, da Förderschullehrkräfte eine Ausbildung zum Testen haben.
Wir wollen auch Sie als Eltern von Anfang an gut begleiten – deshalb erläutern wir Ihnen im Anschluss an die Testung die Ergebnisse, informieren Sie über Angebote und Möglichkeiten und geben Ihnen Empfehlungen zur weiteren Förderung Ihres Kindes.
Schuleinschreibung
Wir werden in zwei Gruppen einschreiben: um 14 Uhr und um 15 Uhr. Sollte Ihnen ein bestimmter Termin wichtig sein, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid!
Etwa eine Woche vor dem Einschreibetermin wird in den Kindergärten in unserem Schulsprengel (Reutti, Finningen und Holzschwang) eine Liste aushängen, der Sie entnehmen können, wann wir Sie mit Ihrem Kind erwarten.
Bitte bringen Sie mit:
- Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Untersuchungsbescheinigung des Gesundheitsamtes – Sollte Ihnen diese Bescheinigung noch nicht vorliegen, bringen Sie bitte die Bescheinigung über die U9 mit!
- Nachweis über Masernschutz/Impfbuch
- Übergabebogen des Kindergartens
- Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Registrierschein bzw. Pass (bei Ausländern)
Was Sie bei der Schuleinschreibung erwartet:
Während Sie die Anmeldung vornehmen, besucht Ihr Kind einen Schnupperunterricht, der ungefähr vierzig Minuten dauern wird. Um Ihnen die Wartezeit zu verkürzen, bietet unser Elternbeirat Kaffee, Kuchen und Gespräche an.
Erster Schultag
Den ersten Schultag beginnen wir mit einem gemeinsamen Schulanfangsgottesdienst der Erstklässler in der Kirche St. Margaretha Reutti. Danach gehen alle gemeinsam in die Schule und werden dort von Schulkindern, Lehrkräften und Schulleitung empfangen und begrüßt. Ihr Kind wird danach bis 11.20 Uhr seine Lehrerin und die Klassenkameraden kennenlernen und den ersten Unterricht als Schulkind erleben. In dieser Zeit laden wir Sie herzlich ein ins „Elterncafe“ unseres Elternbeirats, wo Sie die Gelegenheit haben, andere Eltern der Klassen 1/2 kennenzulernen.
Weiterführende Links
Weitere Informationen zu Einschulung, Schulpflicht, Zurückstellung, vorzeitiger Einschulung etc. finden Sie auch auf den Seiten der Staatlichen Schulberatung und beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus.