Wenn mein Kind einmal nicht zur Schule gehen kann

Erkrankungen

Sollte Ihr Kind krank sein und den Unterricht oder eine sonstige verbindliche Schulveranstaltung nicht besuchen können, teilen Sie uns dies bitte am Morgen bis spätestens 7.30 Uhr über edoop.de „Abwesenheiten“ mit. Bitte melden Sie Ihr Kind rechtzeitig krank – Sie vermeiden dadurch, dass die Lehrkraft die Klasse alleine lassen und telefonisch bei Ihnen nachfragen muss. Unter diesem Link finden Sie eine Anleitung zum Eintrag von Abwesenheiten: https://hilfe.edoop.de/eltern/abwesenheiten/abwesenheit-erstellen/

Sollte Ihr Kind länger krank sein, geben Sie uns bitte Bescheid, ab wann es wieder zur Schule kommt – alternativ können Sie es natürlich auch täglich entschuldigen.

Beurlaubung vom Unterricht

Ihr Kind kann nur in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen beurlaubt werden. Dazu zählen beispielsweise Kuren oder besondere persönliche Gründe, wie ein Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel etc. Arzttermine sollen möglichst auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Beurlaubung vom Unterricht grundsätzlich nicht möglich ist, um außerhalb der Ferienzeit zu verreisen!

Verbindliche Schulveranstaltungen

Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, außer am Unterricht auch an sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Damit sind gemeint:

  • Arbeitsgemeinschaften, zu denen sie angemeldet wurden,
  • Schulfeste und Schülerfahrten.
Bürozeiten

Unsere Schulsekretärin Frau Brandner ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 7.30 bis 11.00 Uhr unter Telefon 0731 721876 im Sekretariat der Schule erreichbar.

Wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, nimmt unser Anrufbeantworter Ihren Anruf entgegen. Er wird regelmäßig abgehört und Nachrichten werden an die jeweilige Lehrkraft weitergegeben. In dringenden Fällen rufen wir Sie gerne zurück.