Leistungsbewertung

Leistungserhebung und Leistungsbewertung

Grundlage für die Bewertung von Schülerleistungen sind von den Kindern in angemessenen Zeitabständen zu erbringende schriftliche, mündliche und praktische Nachweise. Das können Probearbeiten sein, aber auch

  • andere schriftliche Arbeiten, wie Portfolios, Lapbooks, Lernplakate etc.,
  • mündliche Vorträge, wie Buchvorstellungen, Referate, Gedichtvorträge oder Präsentationen von Arbeitsergebnissen,
  • praktische Arbeiten, wie Bilder, Konstruktionen, Rollenspiele, Schülerversuche oder Werkstücke.

Kriterium der Benotung sind die Anforderungen, die nach den Lernzielen des LehrplanPLUS an die Kinder gestellt werden müssen.

Anforderungen

Bei den Anforderungen werden vier Anforderungsstufen unterschieden:

Reproduktion
Schüler gibt gedächtnismäßig verankerte Sachverhalte wieder. Sämtliche Fragen stehen analog im Buch oder Heft bzw. wurden im Unterricht so besprochen.
Reorganisation
Schüler verarbeitet den vorher gelernten Stoff selbstständig und kürzt, ergänzt, vergleicht, akzentuiert.
Transfer
Schüler überträgt Grundprinzipien des Gelernten auf neue, wenn auch ähnliche Aufgabenstellungen.
Problemlösendes Denken
Schüler löst Aufgaben mit relativ neuen Strukturen in kreativer Weise.

Eine scharfe Trennung der vier Anforderungsstufen ist in der Praxis nicht immer möglich, hier genügt meist die grobe Unterscheidung in einfache (Reproduktion und Reorganisation) und gesteigerte (Transfer und Problemlösendes Denken) Anforderungen.

Notenstufen

Sämtliche Leistungen werden nach den in Art. 52 Abs. 2 BayEUG festgelegten Notenstufen bewertet:

1 sehr gut Die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße.
2 gut Die Leistung entspricht voll den Anforderungen.
3 befriedigend Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
4 ausreichend Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen.
5 mangelhaft Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass trotz deutlicher Verständnislücken die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind.
6 ungenügend Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt selbst die notwendigen Grundkenntnisse nicht erkennen

Zwischennoten gibt es in Bayern nicht.

Probearbeiten

Probearbeiten ergeben sich aus dem unmittelbaren Unterrichtsablauf und werden in der Jahrgangsstufe 4 angekündigt.

In der 1. Jgst. und im ersten Halbjahr der 2. Jgst. werden Lernzielkontrollen durchgeführt – diese sind nicht benotet, sondern nur mit einer Bemerkung versehen, die den Leistungsstand des Schülers beschreibt. Im Jahreszeugnis der 2. Jgst. sind bei der Benotung die Leistungen des Schülers während des gesamten Schuljahres zu berücksichtigen.

An einem Tag wird nur eine, in der Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten abgehalten werden. Nachholproben sind von dieser Regelung ausgenommen. Schüler, die einen Probentermin versäumen, müssen diese jedoch nicht zwangsläufig nachholen – die Lehrkraft wird die Probe nachschreiben lassen, wenn sie sie braucht, um den Leistungsstand des Kindes hinreichend beurteilen zu können.

Die Arbeitszeit bei Lernzielkontrollen beträgt in den Jgst. 1/2 anfangs 15, später dann bis zu 45 Minuten. Wir vermeiden allerdings eine zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit für die Kinder und geben ihnen wenn möglich die Zeit, die sie benötigen. Die Arbeitszeit bei Proben beträgt in den Jgst. 3/4 45 bis 60 Minuten. Hier gibt es beim Aufsatzschreiben nach Möglichkeit keine zeitliche Begrenzung.

Alle Inhalte, die im Unterricht gemeinsam mit und von den Schülerinnen und Schülern erarbeitet wurden, dürfen in einer schriftlichen Leistungserhebung abgefragt werden. Hefteinträge o.ä. dienen in der Regel der Zusammenfassung und können Unterrichtsinhalte nicht immer in vollem Umfang abbilden.

Leistungserhebungen müssen in Parallelklassen nicht zum gleichen Zeitpunkt und in identischer Form durchgeführt werden. Die pädagogische Verantwortung der Lehrkraft gibt bei der Unterrichtsplanung Raum für individuelle Schwerpunkte, die sich dann auch in den Leistungserhebungen abzeichnen. Die Aufgaben in den Parallelklassen sollen möglichst gleich sein, doch tauschen wir einzelne Aufgaben gegen gleichwertige aus, wenn die Lehrkraft im Unterricht andere Schwerpunkte gesetzt hat.

Die bewerteten Probearbeiten besprechen wir in der Klasse und geben sie den Kindern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause. Bitte bestätigen Sie uns Ihre Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift und geben Sie die Arbeiten innerhalb einer Woche an die Lehrkraft zurück! Ist eine Probearbeit nach dieser Zeit noch nicht unterschrieben, wird die Lehrkraft nur dann auf die Eltern zugehen, wenn sie davon ausgehen muss, dass die Eltern von einem Absinken der Leistungen ihres Kindes keine Kenntnis haben.

Proben werden an der Schule zwei Jahre aufbewahrt und dann vernichtet. Die Zeugnisnote ist nicht das arithmetische Mittel aus den Noten der Probearbeiten – hier werden auch mündliche und praktische Leistungen berücksichtigt.