Infektionsschutz und Schulunfälle

Infektionsschutz

In der Schule kommen Kinder in engen Kontakt miteinander. Dieser Kontakt begünstigt die Übertragung von Krankheiten, die besonders ansteckend oder auch schwerwiegend sein können. Deshalb gibt es im Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Regelungen für Schulkinder – so sind Eltern und Erziehungsberechtigte zur Meldung bestimmter Krankheiten verpflichtet.

Den aktuellen Informationsbogen für Eltern und Erziehungsberechtigte können Sie direkt beim Robert-Koch-Institut einsehen – hier liegt er auch in verschiedenen Sprachen vor:

Informationen zum Infektionsschutzgesetz

Informationen zum Infektionsschutzgesetz beim RKI

Masernschutz

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, eine Infektionsübertragung ist ohne direkten Kontakt möglich. Die Erkrankung kann mit schwerwiegenden Komplikationen und Folgeerkrankungen einhergehen. Gemäß Masernschutzgesetz müssen deshalb alle in Schulen betreuten bzw. tätigen Personen einen Impfstatus nachweisen.

Informationen zum Masernschutzgesetz

Schulunfälle – wenn Sie zum Arzt gehen

Sollte sich Ihr Kind auf dem Schulweg oder in der Schule verletzen, ist es über die Schule versichert. Bitte informieren Sie umgehend die Schulleitung über einen Schulunfall! Nehmen Sie ärztliche Hilfe in Anspruch, informieren Sie bitte auch Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin, dass es sich um einen Schulunfall handelt! Weitere Informationen finden Sie hier:

Informationen zur Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei Schulunfällen

Läusealarm

Wo viele Kinder ihre Köpfe zusammenstecken, verbreiten sich Kopfläuse schnell. Deshalb sind Sie bei Kopflausbefall verpflichtet, umgehend die Schule zu informieren. Damit sich Läuse in der Schule nicht verbreiten, informieren wir alle Eltern umgehend, wenn wir einen Fall von Kopfläusen an der Schule haben und bitten um ihre Mithilfe.

Untersuchen Sie die Haare Ihres Kindes gründlich:

  • Feuchten Sie das Haar an und kämmen es bei gutem Licht systematisch mit einem Nissenkamm durch! Sehen Sie besonders gründlich an Schläfen, Ohren und im Nacken nach!
  • Wiederholen Sie die Untersuchung alle paar Tage in den nächsten zwei Wochen. Ein Läusebefall wird häufig nicht beim ersten Suchen entdeckt.

Läuse sind meist grau und werden 3 mm groß. Sie sind ziemlich flink und licht­scheu. Nissen sind weißlich, 1 mm groß und kleben nahe am Haaransatz fest am Haar.

Wenn Sie lebende Läuse oder Nissen finden:

  • Führen Sie unverzüglich eine Behandlung mit einem Kopflausmittel durch. Nach ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
  • Informieren Sie die Schule und weitere Kontaktpersonen. Untersuchen Sie alle Familien­mitglieder und behandeln Sie sie bei Bedarf.
  • Läuseeier können die Behandlung überleben, aus ihnen schlüpfen neue Larven. Deshalb muss die Behandlung mit dem Mittel nach 5 und nach  10 Tagen wiederholt werden. Es ist wichtig, dass Sie diesen zeitlichen Abstand nicht überschreiten – frisch geschlüpfte Läuse werden nach zirka 5 Tagen mobil und können auf den nächsten Kopf wandern.
  • Kontrollieren Sie den Kopf Ihres Kindes alle paar Tage in den nächsten  zwei Wochen.