Die Nutzung digitaler Lernplattformen ist eine verbreitete Form modernen Unterrichtsgeschehens: In virtuellen Kursräumen können zum Beispiel Arbeitsmaterialien und Aufgaben für die Schülerinnen und Schüler von der Lehrkraft bereitgestellt werden, die dann in der Schule und zu Hause selbstständig bearbeitet werden können. Darüber hinaus bieten Lernplattformen die Möglichkeit, schulinterne organisatorische Verfahren wie Abstimmungen, Umfragen und Terminvereinbarungen zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Verbindlich eingeführte Lernplattformen
Die Nutzung von Lernplattformen ist regelmäßig mit einer Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten verbunden.
Wir wollen den Kindern im Distanzunterricht und ergänzend zum Präsenzunterricht einfach zu handhabende digitale Angebote machen. Gleichzeitig ist es uns wichtig, sparsam mit den Daten der Kinder umzugehen. Deshalb haben wir uns im Kollegium und mit dem Elternbeirat verständigt auf die verbindliche Einführung der Lernplattformen mebis, Padlet, ANTOLIN und ANTON-App. Für die Eltern fallen bei deren Nutzung keine Kosten an.
Informationen zu MEBIS
Die mebis Lernplattform ist die digitale Lernplattform des Bayerischen Kultusministeriums. Der Zugang zu mebis erfolgt über die Website https://www.mebis.bayern.de/. Hier können Lehrkräfte Aufgaben und Materialien für ihre Schüler*innen bereitstellen und sich über die Chatfunktion mit ihnen austauschen.
Um mit mebis arbeiten zu können, ist die Anmeldung Ihres Kindes über die Schule notwendig. Sie erhalten die Zugangsdaten dann über die Klassenlehrkraft. Die Datenschutzerklärung zu mebis finden Sie hier.
Informationen zu Padlet
Das Padlet ist eine digitale Pinnwand, auf der die Lehrkraft ihren Schüler*innen Dateien jeglicher Art sehr einfach, übersichtlich und klar strukturiert zur Verfügung stellen kann. Die Kinder können schnell und einfach über einen QR-Code oder einen Link auf die Plattform zugreifen, ohne sich registrieren zu müssen. Großer Vorteil ist, dass das Padlet auch über internetfähige Smartphones aufgerufen werden kann. Durch eine klare Strukturierung und Anordnung der Lerninhalte ist das Padlet schon für Erstklässler leicht zu verstehen und einfach zu bedienen. Der Zugang zu Padlet erfolgt über die Website https://padlet.com/.
Zur Nutzung von Padlet ist keine Anmeldung Ihres Kindes notwendig. Wir stellen über die Plattform lediglich Daten bereit. Den Link zur Nutzung des Padlets erhalten Sie per E-Mail direkt von der Klassenlehrkraft Ihres Kindes. Die Datenschutzerklärung zu Padlet finden Sie hier.
Informationen zu ANTOLIN
ANTOLIN ist ein Internetportal zur Leseförderung. Der Zugang zu ANTOLIN erfolgt über die Website https://antolin.westermann.de. Es steigert die Motivation und fördert das Textverständnis. Die Kinder lesen ein Buch – zuhause oder in der Schule – und beantworten dann interaktive Quizfragen zum Inhalt. Richtige Antworten werden mit Punkten belohnt.
ANTOLIN kann bereits vom ersten Schultag an eingesetzt werden und zwar nicht nur von Kindern, die schon lesen können: Lesen Sie als Eltern Ihren Kindern so viel wie möglich vor, lesen und besprechen Sie mit Ihrem Kind Bilderbücher! Im Anschluss lesen Sie dann die entsprechenden Fragen aus ANTOLIN vor und versuchen gemeinsam mit Ihrem Kind, im Gespräch und im Austausch die Fragen zu beantworten. Im Laufe der Zeit übernimmt Ihr Kind dann mehr und mehr die Initiative. Durch Ihr Vorbild wird es zum Lesen motiviert und lernt „nebenbei“ den Umgang mit ANTOLIN.
Um mit ANTOLIN arbeiten zu können, ist die Anmeldung Ihres Kindes über die Schule notwendig. Sie erhalten die Zugangsdaten über die Klassenlehrkraft. Die Datenschutzerklärung zu ANTOLIN finden Sie hier.
Informationen zur ANTON-App
Die ANTON-App bietet interaktive Übungen für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen passend zu den Inhalten der Unterrichtsfächer. Der Zugang zur ANTON-App ist über die Website https://anton.app und über Apps für iOS und Android möglich.
Beim Üben mit der ANTON-App können die Kinder Punkte sammeln, die sie für kleine interaktive Spiele wieder einlösen können – das wirkt sehr motivierend. Die Übungen werden auch vorgelesen, so dass die ANTON-App von Beginn an eingesetzt werden kann.
Unsere Schüler*innen können über die Schule an der ANTON-App teilnehmen. Die Zugangsdaten erhalten Sie über die Klassenlehrkraft. Zur Anmeldung reichen für Schüler ein Nutzername und ein Passwort. Die Datenschutzerklärung zur ANTON-App finden Sie hier.
Verarbeitung personenbezogener Daten
Bei der Nutzung von Lernplattformen werden Stammdaten und Nutzungsdaten des Schülers/der Schülerin verarbeitet. Stammdaten sind beispielsweise Name, Vorname, Emailadresse, Schule und Nutzerrolle. Nutzungsdaten sind die personenbezogenen Inhalte, die in der Lernplattform gespeichert werden, beispielsweise Zeitpunkt des Logins, Korrekturanmerkungen, Mitgliedschaft in virtuellen Kursen, veröffentlichte Beiträge und Nachrichten. Nähere Informationen zu den in der Lernplattform verarbeiteten Stamm- und Nutzungsdaten finden Sie in der Anlage 2 Abschnitt 4 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO).
Zugriffsberechtigt sind der von der Schulleitung beauftragte Administrator, pädagogisches Personal, Schüler und Schülerinnen untereinander sowie externe Unterrichtspartner im Sinne des Artikel 2 Absatz 5 BayEUG. Der Zugriff wird jeweils im erforderlichen Umfang gewährt. Die Daten werden nicht an unbefugte Dritte weitergegeben, sondern ausschließlich dem von der Schule beauftragten Auftragsverarbeiter und ggf. dessen Unterauftragnehmer unter den Voraussetzungen des Artikel 28 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) offengelegt, soweit dies technisch erforderlich ist. Als Auftragsverarbeiter kommen bspw. Einrichtungen in Betracht, die die Lernplattform zentral technisch verwalten und Support für die Nutzer bereitstellen, ebenso Speicherplatzanbieter und Wartungsunternehmen. Genaue Auskunft zu den eingesetzten Auftragsverarbeitern und etwaigen Unterauftragsverarbeitern erteilt die Schule auf Anfrage.
Die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten werden gelöscht, wenn Ihr Kind unsere Schule verlässt. Im Übrigen werden die Daten spätestens am Ende des Schuljahres gelöscht, soweit sich aus Anlage 2 Abschnitt 4 Nr. 5 BaySchO nichts anderes ergibt.